"Eine Psychotherapie kann dabei helfen, neue Wege aus der Krise zu finden."

- Anja Barth

Psychotherapie

Ich biete Ihnen als approbierte Psychologische Psychotherapeutin Verhaltenstherapie an.

Vermutlich befinden Sie sich in einer schwierigen Lebenssituation und suchen professionelle Unterstützung bei der Bewältigung. Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin biete ich Ihnen Unterstützung bei der Entwicklung eines besseren Verständnis für Ihre aktuelle Lebenssituation, der Reduktion der symptomatischen Beschwerden sowie der Akzeptanz und der Erlernung eines adäquaten Umgangs mit unveränderbaren Lebensumständen oder Persönlichkeitseigenschaften.

In der Praxis arbeite ich methodenintegrativ. Die Basis meines therapeutischen Arbeitens stellt dabei die Verhaltenstherapie dar, die ich um Methoden und Techniken aus verschiedenen Therapieschulen ergänze. Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden auf ungünstige Lernprozesse zurückzuführen sind. Folglich können eben diese Verhaltens- und Erlebensmuster auch wieder verlernt werden. Zu Beginn der Behandlung wird daher zunächst gemeinsam mit Ihnen erarbeitet, welche Bedingungen Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam mit Ihnen konkrete Therapieziele festgelegt und der vorgesehene Behandlungsplan sowie die voraussichtliche Therapiedauer besprochen. In der Verhaltenstherapie werden Sie zur aktiven Veränderung motiviert und angeleitet. Wichtiger Bestandteil sind somit zielorientierte Übungen und Aufgaben. Dabei werden Ihre bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

Verhaltenstherapie eignet sich gut für Menschen, die im Hier-und-Jetzt eine Veränderung erzielen möchten.

Die Verhaltenstherapie ist als psychotherapeutische Methode wissenschaftlich überprüft und von der Kassenärztlichen Vereinigungen anerkannt. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung werden die Kosten von den Krankenkassen getragen.

Wir arbeiten gemeinsam – als therapeutisches Team – an Ihren Schwierigkeiten.

Ich orientiere mich dabei bei der Behandlungsplanung an Ihren individuellen Wünschen und den von Ihnen formulierten Therapiezielen. Ich sehe meine Rolle hierbei als professionelle Reflexions- und Entwicklungshilfe im Emotionalen, Intellektuellen und Körperlichen. Transparenz und Offenheit sind mir während des gesamten Behandlungsverlaufs sehr wichtig, das heißt, ich teile Ihnen meine diagnostischen und therapeutischen Überlegungen mit und bespreche mit Ihnen die Herangehensweise. Ziel ist für mich Ihnen einen individuell an Ihre Bedürfnisse angepasste Behandlung zu bieten, von der Sie optimal profitieren können - für mehr Lebensqualität. Dafür brauche ich Sie und Ihre aktive Mitarbeit.
Selbstverständlich unterliegen unsere Gespräche der Schweigepflicht.

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  • Telefonische Sprechzeiten:
    Mo. bis Di. von 13:00 bis 13:50 Uhr
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  • E-Mail:
    psychotherapie.barth@posteo.de
  • Psychotherapeutische Praxis
    Dr. Anja Barth

    Kleingemünder Straße 12/2
    69118 Heidelberg

Häufig gestellte Fragen

Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Methoden. Psychische Erkrankungen machen sich häufig durch eine Veränderung von Erleben und Verhalten bemerkbar (z.B. Angst, Depressionen) und beeinträchtigen somit das eigene Wohlbefinden stark. Sie sind sehr häufig mit Leid, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität und unter Umständen mit Beziehungskonflikten verbunden. Wenn psychische Probleme nicht mehr alleine oder mit Hilfe von Familie oder Freunden gelöst werden können und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können, ist eine Psychotherapie angezeigt. Folgende Anliegen können unter anderem in einer Psychotherapie behandelt werden: Depressionen, Angstzustände, Selbstunsicherheit, psychosomatische Erkrankungen, Belastungserleben in Folge von gestiegenen Anforderungen und schwierigen Lebensereignissen, Traumafolgestörungen, psychotisches Erleben, und viele weitere.
Nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören:
Paar- und Familientherapie, psychologische Beratung, Coaching sowie Selbsterfahrung. Natürlich können Sie mich hierfür als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch einen Arzt ratsam, um ausschließen zu können, dass körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung (mit-)verantwortlich sein können. Vor Einleiten einer Psychotherapie findet außerdem eine psychotherapeutische Abklärung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde und probatorischen Sitzungen (zusammen bis zu fünf Sitzungen) statt.
Seit Veränderung der Psychotherapierichtlinien zum 01.04.2017 bin ich verpflichtet, für gesetzlich Versicherte eine therapeutische Sprechstunde pro Woche anzubieten. Dabei handelt es sich bei mir nicht um eine offene Sprechstunde, wie Sie dies von Ihrem Arzt kennen, sondern um einen ersten, individuell vereinbarten Termin. Gesetzlich vorgegeben ist ein zeitlicher Umfang von 25 oder 50 Minuten. Ich persönlich führe ausschließlich 50-minütige Sprechstunden durch, um angemessen und ausreichend beurteilen zu können, ob „Behandlungsbedürftigkeit“ besteht. Bitte beachten Sie: Ein Sprechstundentermin ist nicht gleichbedeutend mit einem Therapieangebot.
Sollte in der Sprechstunde deutlich werden, dass eine Psychotherapie nicht das ist, was Sie brauchen, dann werde ich gemeinsam mit Ihnen überlegen, was Sie tun können. Eventuell ist Ihr Anliegen damit bereits geklärt.
Sollte sich hingegen zeigen, dass eine Psychotherapie notwendig ist, kann es unter Umständen sein, dass ich derzeit keinen Therapieplatz anbieten kann oder Sie die Behandlung nicht bei mir durchführen möchten. In diesen Fällen können Sie sich mit der Bescheinigung aus der Sprechstunde an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Dort werden Termine für Sprechstunden und freie Therapieplätze gesammelt und vergeben.
Sollte ich einen Therapieplatz zu vergeben haben, Sie Interesse an einer Therapie bei mir haben und liegt Ihr Anliegen in meinem Kompetenzbereich, so beginnen im Anschluss die probatorischen Sitzungen zur weiteren diagnostischen Abklärung, Festlegung der Therapieziele und Planung der Behandlung.
Ab dem 01.04.2018 müssen gesetzlich Versicherte zunächst (mindestens) eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen haben. Für privat Versicherte gilt dies nicht. Sollte in der Sprechstunde Behandlungsbedürftigkeit festgestellt und eine Therapie empfohlen worden sein, finden im Anschluss daran sogenannte probatorische Sitzungen statt. Davon können nun im Anschluss an die Sprechstunde bis zu vier durchgeführt werden. Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient/in und Therapeut/in sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren Ihren Erwartungen entspricht. In den probatorischen Sitzungen soll daher geklärt werden und prüfen Sie und ich, ob die Chemie stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Zusätzlich können hier formale Rahmenbedingungen besprochen und offene Fragen geklärt werden.
Für privat Versicherte gilt weiterhin, dass direkt mit den probatorischen Sitzungen gestartet wird, hier dürfen dafür fünf Sitzungen durchgeführt werden.
Die Behandlung erfolgt bei mir in der Regel in Einzelsitzungen von 50 Minuten wöchentlich. Dies kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden. So sind zum Beispiel auch Doppelstunden und größere zeitliche Abstände möglich.

Liegt eine psychische Erkrankung vor und ist eine Behandlung notwendig, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Auch viele private Krankenkassen übernehmen inzwischen die Kosten für eine Psychotherapie. Am besten erfragen Sie die Konditionen für eine Kostenübernahme im Vorfeld bei Ihrer Versicherung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist vollkommen ausreichend. Sollten Sie während der Behandlung die Krankenversicherung wechseln, sind Sie dazu verpflichtet, mir dies zeitnah mitzuteilen. Eine reine Erziehungs-, Ehe, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird daher von den Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen müssen privat gezahlt werden.

Besonderheit für privat Versicherte
Für privat Versicherte ist geregelt, dass das Rechtsverhältnis nicht mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle geschlossen wird, sondern direkt mit Ihnen. Entsprechend dem Behandlungsvertrag erhalten Sie am Quartalsende eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe zur Kostenerstattung ein.

Spätestens zum Ende der probatorischen Sitzungen besprechen wir, ob Sie bei mir eine Psychotherapie aufnehmen möchten. Dann wird von mir entsprechend ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Dabei entscheiden wir im Hinblick auf die Schwere und Chronizität der vorliegenden Problematik, ob wir zunächst eine Kurz- (2x12 Therapieeinheiten) oder eine Langzeittherapie (60 Therapieeinheiten) beantragen. Die Kostenzusage erfolgt schriftlich. Die therapeutische Behandlung kann bei unzureichender Dauer auf bis zu 80 Einheiten verlängert werden.